Die Höhe des Hundesteuer wird vom Gemeinderat beschlossen. Beim Gemeindeamt Alpbach liegen die Hundemarken auf. Die Hundebesitzer sind verpflichtet ihre Hunde bei der Gemeinde zu melden. Jeder Hund muss eine Hundemarke tragen. Dies gilt einerseits als Erkennungsmerkmal und andererseits als Bestätiung dafür, dass der Hund in der Gemeinde gemeldet ist.