Fundamt

Im Gemeindeamt können Fundgegenstände abgegeben werden. Man erhält darüber eine Quittung. Sollte nach einem Jahr der Fundgegenstand noch immer nicht abgeholt worden sein, dann kann ihn der Finder gegen Nachweis der Quittung abholen und behalten. Sollte der Fundgegenstand von seinem rechtmäßigen Besitzer innerhalb eines Jahres abgeholt werden, dann steht dem Finder ein Finderlohn in Höhe von 10 % zu.

Fundgegenstände - Aktuell - Alpbach

Archiv - Alpbach

Zuständig


Christine Kostenzer
Kontaktdaten von Christine Kostenzer
FunktionMeldewesen
NameChristine Kostenzer
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-18
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)meldeamt@alpbach.gv.at
BüroMeldeamt

Soziales Netz

buttonwennswehtut  wir_logo SGSP31