Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe - Formular zur Selbstbemessung

Die Freizeitwohnsitzabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe, die der Abgabenschuldner selbst anhand der Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes zu bemessen und bis 30. April eines jeden Jahres den errechnenden Betrag an die Gemeinde zu entrichten hat.

Datei herunterladen: PDFInformationen zur Selbstbemessung der Freizeitwohnsitzabgabe

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

Name und Anschrift des Abgabenschuldner
Angaben zum Freizeitwohnsitz und Abgabenermittlung
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