Eine Information zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Verwendung
Wichtig ist:
- ein rücksichtsvoller Umgang mit der Umwelt.
- Alkoholeinfluss erhöht das Verletzungsrisiko – auch für Unbeteiligte.
- ausgebrannte Feuerwerkskörper müssen im Restmüll entsorgt werden.
- pyrotechnische Blindgänger oder Feuerwerkskörper, die nur teilweise funktioniert haben, dürfen mindestens 15 Minuten nicht berührt werden und gehören nicht in den Restmüll.
- Gefahr besteht auch bei der Verwendung von Profi-Feuerwerkskörpern.
Feuerwerkskörper sind verboten:
- im Ortsgebiet, es sei denn, eine Ausnahmebewilligung wurde erteilt.
- innerhalb oder in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten.
- bei Sportveranstaltungen, es sei denn, eine Ausnahmebewilligung wurde erteilt.
- Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können zu Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro führen.
Erwerb
Wer Feuerwerksartikel im österreichischen Fachhandel kauft, ist auf der sicheren Seite. Dort wird man über eine sichere Handhabung und die gesetzlichen Bestimmungen beraten.
Der Versand von pyrotechnischen Artikeln in Österreich ist verboten und strafbar.
Feuerwerkskörper-Kategorien
F1 ab 12 Jahren
F2 ab 16 Jahren
F3 & F4 nur für fachkundige Personen
Illegal angebotene Pyrotechnik entspricht meist nicht den Qualitätskriterien und rechtlichen Bestimmungen der EU.
Daher neigen sie häufiger zu Fehlfunktionen.
Diese haben oft lebensbedrohliche Folgen:
- Verbrennungen
- Verletzung oder Verlust von Gliedmaßen
- Verätzungen der Augen oder Atemwege
- dauerhafte Beeinträchtigung oder Verlust des Gehörs