Hundesteuer

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt85,00 €

Die Höhe der Steuer für einen Hund nach § 2 Abs. 1 (Steuersätze, Steuerbefreiung) beträgt:

Euro 91,00 pro Jahr für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen Hund über 3 Monate

Der Mehrbetrag für das Halten von mehreren Hunden nach §  2 Abs. 2 (Steuersätze, Steuerbefreiung) beträgt:

Euro 161,00 pro Jahr für den 2. Hund und

Euro 204,00 pro Jahr für den 3. Hund 

Jeder Hund muss registriert sein. Wachhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbs gehalten werden sowie Assistenz- und Therapiehunde sind von der Hundesteuer ausgenommen.
Die Hundemarke ist bei der Gemeinde erhältlich.

Hundeabgaben

Soziales Netz

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