Grundsteuer - Befreiung

Es kann um eine zeitliche Grundsteuerbefreiung beim Gemeindeamt angesucht werden. Die Grundsteuerbefreiung kann nur für das Flächenausmaß des Gebäudes gegeben werden. Für die restliche Grundstücksfläche kann keine Grundsteuerbefreiung gewährt werden. Die Dauer der Grundsteuerbefreiung beträgt für privat genutzte Gebäude 20 Jahre und für gewerblich genutze Gebäude 15 Jahre. Als Grundlage für die Grundsteuerbefreiung wird die Erklärung des Finanzamtes herangezogen.

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