Flächenwidmung

Es dürfen nur Grundflächen verbaut werden, die als "Bauland" gewidmet sind. Sollten Flächen im "Freiland" für Bauzwecke gewidmet werden, so sind diese vom Gemeinderat zu beschließen. Dieser Beschluß des Gemeinderates wird zur aufsichtbehördlichen Genehmigung an das Amt der Tiroler Landesregierung geschickt. Aufgrund des neu aufgelegten Bebauungsplanes können nur mehr jene Flächen bebaut werden, die als "Bauerwartungsland" ausgewiesen sind.

Zuständig


Peter Larch
Kontaktdaten von Peter Larch
FunktionAmtsleiter und Standesbeamter
NamePeter Larch
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-10
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)amtsleiter@alpbach.gv.at
BüroAmtsleitung

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