Schulstarthilfe

Schulstarthilfe

Neues Förderprogramm seit 1. Juni 2017

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit / Bereich Familie Kontakt aufzunehmen.

Das  Ansuchen erhalten Sie auch in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.

Erstansuchen sind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.

Ein bestimmtes  Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden.

Land Tirol - Schulstarthilfe

Zuständig