Jagdrecht

Für die Jagd gilt das Tiroler Jagdgesetz 1983 (TJG 1983)veröffentlicht im LGBl.Nr. 60/1983 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Gemeindejagd (Grundbesitzer sind der Bauern von Alpbach) ist Herr Zellner Peter, Gerber, zuständig. Für die Jagd auf dem Gebiet der Bundesforste ist die Forstdirektion Kramsach zuständig. Weiters gibt es noch Eigenjagden.

Zuständig


Peter Larch
Kontaktdaten von Peter Larch
FunktionAmtsleiter und Standesbeamter
NamePeter Larch
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-10
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)amtsleiter@alpbach.gv.at
BüroAmtsleitung