Feuerpolizei - Feuerbeschau

Diese ist aufgrund der §§ 17ff der Tiroler Feuerpolizeiodrnung (TFPO), LGBl. Nr. 47/1978 in der Fassung LGBl. Nr. 58/1900 durchzuführen. Diese Feuerbeschau ist alle 5 Jahre erforderlich und wird vom zuständigen Kaminkehrermeister, einem Vertreter der Landestelle für Brandverhütung, dem Feuerwehrkommandanten sowie von einem Vertreter des Bürgermeister durchgeführt. Über die festgestellten Mängel wird ein Bescheid erlassen. Für alle Objekte in denen Mängel festgestellt wurden, wird geäß § 19 Abs. 1 der Tiroler Feuerpolizeiordung (TFPO), LGBl. Nr. 111/1998 eine Nachbeschau durchgeführt. Diese wird vom Feuerwehrkommandanten sowie einem Vertreter des Bürgermeisters vorgenommen.

Zuständig


Peter Larch
Kontaktdaten von Peter Larch
FunktionAmtsleiter und Standesbeamter
NamePeter Larch
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-10
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)amtsleiter@alpbach.gv.at
BüroAmtsleitung