Bei jedem Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes wird dieser nach Baubeginn von der Gemeinde vorgeschrieben. Der Erschließungsbeitrag beruht auf § 7 TVAAG (Tiroler Verkehrsaufschließungs-gesetz), LGBl. Nr. 22/1998 sowie des Beschlusses des Gemeinderates von Alpbach vom 18.12.2006.
Der Einheitssatz betägt 3,18% des von der Tiroler Landesrgirrung mit Verdorung Landesgesetzblatt Nr. 67/1995 gemäß § 1 festgesetzte Erschließungsbeitrag beträgt für die Gemeinde Alpbach Euro 85,75. Das sind Euro 2,73 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.
Der Erschließungsbeitrag beträgt sich wie folgt:
Bauplatz ..... m² x € 2,73 x 150 % = € ........ und Baumasse .....m³ x € 2,73 x 70 % = € ........ Summe: € ........