Erschließungsbeitrag

Bei jedem Neu-, Zu- oder Umbau eines Gebäudes wird dieser nach Baubeginn von der Gemeinde vorgeschrieben. Der Erschließungsbeitrag beruht auf § 7 TVAAG (Tiroler Verkehrsaufschließungs-gesetz), LGBl. Nr. 22/1998 sowie des Beschlusses des Gemeinderates von Alpbach vom 18.12.2006.
Der Einheitssatz betägt 3,18% des von der Tiroler Landesrgirrung mit Verdorung Landesgesetzblatt Nr. 67/1995 gemäß § 1 festgesetzte Erschließungsbeitrag beträgt für die Gemeinde Alpbach Euro 85,75. Das sind Euro 2,73 pro Einheit der Bemessungsgrundlage.

Der Erschließungsbeitrag beträgt sich wie folgt:

Bauplatz ..... x 2,73 x 150 % = € ........ und Baumasse ..... x 2,73 x 70 % ........ Summe:  ........




Zuständig


Peter Larch
Kontaktdaten von Peter Larch
FunktionAmtsleiter und Standesbeamter
NamePeter Larch
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-10
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)amtsleiter@alpbach.gv.at
BüroAmtsleitung