Bauverhandlungen

Für jedes Bauvorhaben das nach der TBO. (Tiroler Bauordnung) bewilligungspflichtig ist, muss an Ort und Stelle ein Bauverhandlung abgehalten werden. Zu dieser sind auch die Nachbarn zu laden. Diese Ladung erfolgt mittels eines Rückscheines.

Zuständig


Peter Larch
Kontaktdaten von Peter Larch
FunktionAmtsleiter und Standesbeamter
NamePeter Larch
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-10
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)amtsleiter@alpbach.gv.at
BüroAmtsleitung