Bauverhandlungen - Schriftführung

Bei der Bauverhandlung an Ort und Stelle wird eine Niederschrift aufgenommen. Jeder der zur Bauverhandlung geladen ist, kann seine Stellungnahme dazu abgeben. Diese Stellungnahmen bilden einen integrierenden Bestandteil des Baubescheides und sind vom Bauwerber einzuhalten. Alle an der Bauverhandlung teilnehmenden Personen unterschreiben die Niederschrift. Wenn sich Personen vor Protokollierung entfernen, dann können sie später auch keine Einwände dagegen vorbringen.

Zuständig


Peter Larch
Kontaktdaten von Peter Larch
FunktionAmtsleiter und Standesbeamter
NamePeter Larch
AdresseAlpbach 168
6236 Alpbach
Telefon+43 5336 5224-10
Faxnummer+43 5336 5224-80
E-Mail (offiziell)amtsleiter@alpbach.gv.at
BüroAmtsleitung